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Viele Menschen haben zu hohen Blutdruck und nehmen dagegen Medikamente ein. Aber nicht immer werden die optimalen Werte erreicht. Die Apotheke überprüft, ob Sie gut eingestellt sind.
Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, wird dreimal nacheinander gemessen. Planen Sie eine gute Viertelstunde ein, damit wir das Ergebnis besprechen können.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung. Zusätzlich haben Sie Anspruch, wenn sich Ihre Medikamente oder deren Dosierungen ändern. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Wenn Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen
Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen. Ihre Apotheke trägt durch diese pharmazeutische Dienstleistung dazu bei, dass Ihre Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.
Was passiert in der Apotheke?
Ihre Apothekerin bzw. Ihr Apotheker führt mit Ihnen eine ausführliche Medikationsberatung durch. Es werden Daten zur bisherigen Medikation erhoben, die Arzneimitteltherapiesicherheit der gesamten Medikation überprüft und mögliche Optimierungen gemeinsam erarbeitet. Danach wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Worum geht es?
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren.
Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.
Wer hat Anspruch darauf?
Ab einem Alter von sechs Jahren haben Sie Anspruch auf eineEinweisung, wenn Ihnen ein Inhalationsgerät verordnet wurde und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung statt gefunden hat. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden.Auch bei einem Wechsel des lnhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.
Wer trägt die Kosten?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad 1. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld und mindestens zu einem Teil durch Angehörige erfolgen.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine Erhaltung der Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Mundschutz
- Desinfektionsmittel für Flächen, Hände in flüssiger Form oder als feuchte Tücher
- Einmalhandschuhe
- Einmallätzchen
- Einmalschürzen für die Pflegenden
- Fingerlinge
Wer zahlt die Pflegehilfsmittel?
Die Pflegehilfsmittel sind für Sie zuzahlungsfrei. Die Kosten von bis zu 42 € im Monat werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wir übernehmen dazu alle Formalitäten rund um die Beantragung nach einem Erstgespräch für Sie.
Wie läuft es ab?
Nach der Genehmigung kommen Sie einmal im Monat zu uns und suchen sich im Wert von bis zu 42€ die Produkte aus, die Sie zur Pflege benötigen.
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